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ASI – Seminar
15. Januar 2018 - 16. Januar 2018
150,00€Lehrgang zum Erwerb der
Sachkunde nach
Anlage 4 und 5 der TRGS 519
Um Fassaden vor Witterungseinflüssen zu schützen, wurden und werden sie teilweise durch Platten verkleidet. Dies geschah bis Anfang der achtziger Jahre im wesentlichen mit Asbestzement-Platten in den verschiedensten Ausführungsarten und Dimensionen. Aber auch diese Verkleidungen unterliegen einem gewissen Abbau durch klimatische Belastungen bzw. verschmutzen durch Ablagerungen oder mikrobiologischen Bewuchs. Aus diesem Grund müssen auch diese Untergründe nach einer gewissen Zeit durch Beschichtungen saniert bzw. instand gehalten werden.
Asbestfasern sind krebserregend. Aus diesem Grund wurde gesetzlich ein Herstellungs- und Verwendungsverbot von Asbestprodukten erlassen und das Beschichten von Altuntergründen aus Asbestzementprodukten gesetzlichen Vorschriften unterworfen.
Grundlage hierfür ist die Gefahrstoffverordnung und die hierzu gehörende TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe). In dieser TRGS ist festgelegt, dass Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten beim Gewerbeaufsichtsamt und bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden müssen. Bei der Anmeldung ist ein Aufsichtführender zu nennen, der ständig auf der Baustelle anwesend sein muss und der die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
Die erforderliche Sachkenntnis kann nur in einem behördlich zugelassenen Lehrgang erworben werden. Der Lehrgang ist unter Beteiligung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes durchzuführen, wobei die Prüfung vom Gewerbeaufsichtsamt abzunehmen ist. Ergänzend zu diesem Nachweis sind noch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich, die bei der Bau-Berufsgenossenschaft durchgeführt werden.
Die Lehrgangsinhalte und die Dauer des Lehrganges (zwei Tage) sind in der TRGS 519 festgeschrieben.
Lehrgangsinhalte:
- Das Mineral Asbest
- Verwendung von Asbestzement
- Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbestzement
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Abfallentsorgung
- Gesundheitsgefahren
Der Münchner Farbkreis e. V. bietet den Schülern der Münchner Meisterschulen für das Maler- und Lackiererhandwerk und der Fachschule für Farb- und Lacktechnik diesen Lehrgang an. Termin und Kosten entnehmen Sie als Mitglied des Münchner Farbkreises dem Veranstaltungsplan, den Sie mit einem Rundschreiben jährlich erhalten oder der Informationstafel des Münchner Farbkreises e. V. in der Schule im fünften Stock. Anmeldung bei Frau Hauser.