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Brandschutzbeschichtungen
20. November 2019
Brandschutzbeschichtungen
Wenn auch die Ausführung von Brandschutzbeschichtungen keine zusätzliche Qualifikation aus handwerksrechtlicher Sicht erfordert, so unterliegt sie doch gewissen baurechtlichen Vorschriften.
Nicht selten werden aus Unkenntnis dieser bauaufsichtlichen Vorschriften Brandschutzbeschichungen durchgeführt, die bei der Abnahme Mängelrügen rechtfertigen. Dies gilt insbesondere für die vorgeschriebenen Schichtdicken, die nicht unterschritten werden dürfen. Aber auch der Prüfung des Untergrundes bzw. der erforderlichen Vorbehandlung wird häufig nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Dadurch können Schäden entstehen, die für den ausführenden Betrieb Mängelrügen mit hohen Mängelbeseitigungskosten mit sich bringen.
Die bauaufsichtlichen Vorschriften beziehen auch die Hersteller von Brandschutzbeschichtungs- stoffen in die Vorschriften mit ein.
In erster Linie ist hier die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu nennen, welche jeder Hersteller von Brandschutzbeschichtungsstoffen für sein System nachweisen muss. In dieser Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind u. a. auch komplett die Anforderungen an die Verarbeitung beschrieben.
Eine Anforderung lautet, dass der Hersteller nachweislich dem verarbeitenden Betrieb fach- und sachkundige Kenntnisse über den baulichen Brandschutz in Theorie und Praxis vermitteln muss. Dies erfolgt in einem produktbezogenen eintägigen Lehrgang, in dem auch die Berechnung des sogenannten U/A-Wertes, Kenntnisse zur Untergrundprüfung und -beurteilung, zur Schichtdickenkontrolle und zur Kennzeichnung sowie Geräte-Informationen vermittelt werden.
Lehrgangsinhalte:
- Gesetzgebung
- Normen
- Dämmschichtbildner
- Einsatzbereich und Anwendungen
- Brandversuche